Unternehmer müssen bereits jetzt neben den Lohnsteueranmeldungen auch ihre Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die elektronische Abgabe der Daten muss ab dem 1. 1. 2013 in authentifizierter Form, d. h. mit einem elektronischen Zertifikat erfolgen – hierzu ist eine Registrierung bei ElsterOnline unter www.elsteronline.de/eportal erforderlich. Das Zertifikat kann auch für weitere Leistungen der Steuerverwaltung verwendet werden. Hinweis: Von der Verpflichtung zur Übermittlung mit Sicherheitszertifikat sind auch schon die Steuer( vor)anmeldungen für Dezember 2012 betroffen, da diese erst nach Ablauf des Monats und somit in 2013 zu übermitteln sind. Sollte die Registrierung bis dahin nicht erfolgt sein und die Steuer(vor)anmeldung aus diesem Grunde erst nach der gesetzlichen Abgabefrist dem Finanzamt übermittelt werden, müssen Sie mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen. Dieser kann bis zu 10 % der angemeldeten Steuer betragen. Da die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann, sollten Sie – sofern Sie Ihre Lohnbuchhaltung selbst erledigen – die Registrierung zeitnah vornehmen. Soweit Sie uns bereits beauftragt haben, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern.