In drei Grundsatzurteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Pauschalierung der Einkommensteuer für Zuwendungen und Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer nur dann in Betracht kommt, wenn die Geschenke beim Empfänger (Geschäftsfreund/ Arbeitnehmer) zu einkommensteuerbaren und grundsätzlich auch einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen.