Gibt ein Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung ab, in der er seine Umsätze der Umsatzsteuer unterwirft, kann dies als Option zur Regelbesteuerung zu verstehen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Kleinunternehmer zu Unrecht davon ausging, die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschritten zu haben.