Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung der Frage angerufen, ob eine fehlerhafte Rechnung rückwirkend berichtigt werden kann. Sollte der EuGH dies bejahen, könnten Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer vermieden werden.